BOZBAY AGENTUR – UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG UND VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES MITARBEITERS ZU VERTRAULICHKEIT, GEISTIGEM EIGENTUM UND DATENSICHERHEIT
Arbeitgeber BOZBAY AJANS [vollständige Firmenbezeichnung] MERSIS-/Steuernummer [●] Adresse [●] Arbeitnehmer [Vor- und Nachname] türkische Identitätsnummer/Reisepassnummer [●] Adresse [●] Aufgabe / Position [●] Abteilung [●] Eintrittsdatum [●] Monatliches Bruttogehalt [●] TL Arbeitsort [●] Wöchentliche Arbeitszeit [●] Stunden; vorbehaltlich der gesetzlichen Höchstgrenzen
1. Zweck, Rechtsgrundlage und Art des Vertrags
Dieser Vertrag regelt im Rahmen des Arbeitsgesetzes Nr. 4857, des türkischen Schuldrechtsgesetzes Nr. 6098, des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke Nr. 5846, des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 sowie der einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Arbeitsdisziplin, die Vertraulichkeit und Informationssicherheit, die Nutzung geistigen Eigentums sowie die Leistungs- und Lieferpflichten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags im Widerspruch zu zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen, so gilt die zwingende Vorschrift; die übrigen Bestimmungen des Vertrags bleiben in Kraft.
2. Aufgabenbeschreibung und Weisungsbefugnis
Der Arbeitnehmer übt die oben genannte Tätigkeit sowie ähnliche oder ergänzende Aufgaben aus, die ihm vom Arbeitgeber entsprechend den Erfordernissen der Arbeit übertragen werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsorganisation, die Aufgabenverteilung, die Priorisierung von Projekten, die Art der Berichterstattung, die Arbeitsmittel und den Arbeitsablauf zu regeln, sofern er dabei den Grundsatz der Redlichkeit, die Qualifikation des Arbeitnehmers und die gesetzlichen Vorschriften bezüglich wesentlicher Änderungen der Arbeitsbedingungen beachtet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben fristgerecht, vollständig, mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Unternehmensstandards zu erfüllen.
3. Vergütung und Zahlung
Das monatliche Bruttogehalt des Mitarbeiters ist in der obigen Tabelle aufgeführt. Die Nettozahlung erfolgt nach Abzug der geltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und gesetzlichen Abzüge auf das vom Mitarbeiter angegebene Bankkonto. Maßgeblich sind die Gehaltsabrechnung und die gesetzlichen Aufzeichnungen. Prämien, Gratifikationen, Boni oder leistungsbezogene Zahlungen entstehen nur, wenn eine schriftliche Unternehmensrichtlinie, eine individuelle Zusatzvereinbarung oder ein Beschluss der zuständigen Geschäftsleitung vorliegt; unregelmäßige Zahlungen begründen keinen automatischen Anspruch.
4. Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, Ein- und Ausstempelungen
Die normale wöchentliche Arbeitszeit entspricht der in diesem Vertrag festgelegten Dauer und darf unter keinen Umständen so angewendet werden, dass die gesetzlichen Grenzen gemäß dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 und den einschlägigen Rechtsvorschriften überschritten werden. Pausen werden nicht zur Arbeitszeit gerechnet. Die täglichen Arbeitsbeginn- und -endzeiten sowie die Arbeitstage sind in Anhang 1 „Arbeits- und Vergütungsplan“ aufgeführt. Je nach Art der Tätigkeit können Schichtarbeit, Telearbeit oder projektbezogene Arbeitszeitregelungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen zusätzlich schriftlich festgelegt werden. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Systeme für An- und Abmeldung, Fernzugriff, Projektzeiterfassung und Aufgabenverfolgung korrekt zu nutzen. Das Anlegen falscher Einträge oder das Erfassen von Daten im Namen eines anderen Mitarbeiters stellt einen Verstoß gegen die Disziplinarvorschriften dar.
5. Überstunden und Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit
Überstunden sind nur mit vorheriger Anweisung des Arbeitgebers oder dessen nachträglicher schriftlicher Zustimmung gültig. Das Verbleiben des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz oder seine Online-Präsenz im System auf eigene Initiative gilt allein noch nicht als Anweisung zur Überstundenleistung; jedoch wird die Vergütung für tatsächlich geleistete und dem Arbeitgeber bekannte bzw. von ihm gewünschte rechtmäßige Überstunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Gesetzliche Überstunden, die 45 Stunden pro Woche überschreiten, werden mit einem Zuschlag von 50 % auf den normalen Stundenlohn vergütet; beträgt die vertragliche Arbeitszeit weniger als 45 Stunden, werden Überstunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen und bis zu 45 Stunden reichen, mit einem Zuschlag von 25 % vergütet. Die jährliche Gesamtzahl der Überstunden darf die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung zu den Überstunden nach dem in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren widerrufen.
6. Unvollständige Arbeitsleistung, Verspätungen und Fehlzeiten
Die Stunden oder Tage, an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, können – sofern sie nicht als Lohnabzug im Sinne einer Sanktion gelten – auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und des gesetzlichen Lohnanspruchs in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Lohnabzüge zu Disziplinarzwecken sind nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 38 des Gesetzes Nr. 4857 erfüllt sind. Verspätungen, vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes und unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst werden protokolliert. Fälle berechtigter Verhinderungsgründe oder gesetzlicher Freistellungen bleiben vorbehalten. Erreicht die unentschuldigte und ohne triftigen Grund erfolgte Abwesenheit die in Artikel 25 Absatz II des Gesetzes Nr. 4857 festgelegten Schwellenwerte, bleiben dem Arbeitgeber seine gesetzlichen Rechte, einschließlich der Kündigung aus wichtigem Grund, vorbehalten.
7. Meldung von Entschuldigungen, Krankheit und kurzfristigen Abwesenheiten
Anträge auf vorhersehbare Abwesenheiten und Sonderfreistellungen sind so früh wie möglich, in der Regel mindestens [3] Werktage im Voraus, über das schriftliche Genehmigungssystem des Unternehmens einzureichen. In dringenden und unvorhersehbaren Fällen informiert der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten so schnell wie möglich und legt die gegebenenfalls erforderlichen rechtlichen Unterlagen vor. Um den Arbeitsablauf nicht zu beeinträchtigen, trägt der Mitarbeiter seine laufenden Aufgaben, deren aktueller Stand sowie die erforderlichen Unterlagen in den Übergabeplan vor Beginn der Freistellung ein. Diese Verpflichtung hebt die dem Mitarbeiter gesetzlich zustehenden Freistellungsansprüche nicht auf.
8. Jährlicher bezahlter Urlaub
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub entsteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und ist unverzichtbar. Der Arbeitnehmer beantragt den Jahresurlaub, den er in Anspruch nehmen möchte, in der Regel mindestens einen Monat im Voraus schriftlich. Der Arbeitgeber kann den Urlaubstermin unter Berücksichtigung des reibungslosen Betriebsablaufs, der Personalstärke, der Projekttermine und des Antrags des Arbeitnehmers festlegen; er ist nicht an den vom Arbeitnehmer beantragten Termin gebunden. Der Arbeitgeber kann auch in bestimmter Weise gesetzeskonforme Urlaubszeiträume oder einen Sammelurlaub planen. Wird der Jahresurlaub aufgeteilt, so wird nach Vereinbarung der Parteien mindestens einer der Teile so gewährt, dass er nicht weniger als zehn Tage beträgt. Das Unternehmen führt die Urlaubsaufzeichnungen vorschriftsmäßig.
9. Übergabe und Geschäftskontinuität
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, vor Jahresurlaub, längerer Abwesenheit, einem Projektwechsel oder dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Übergabe der ihm anvertrauten Aufgaben schriftlich vorzunehmen, die Dateien in das Unternehmenssystem hochzuladen sowie Angaben zu Kunden, Lieferterminen, Risiken und anstehenden Aufgaben zu aktualisieren. Dateien, Passwörter, Informationen oder Projektstatus dürfen nicht in einer Weise aufbewahrt werden, die den Betriebsablauf des Unternehmens bewusst beeinträchtigt.
9/A. Zentrales Archiv, Aktenführung und Verpflichtung zur monatlichen Übergabe der Arbeiten
Alle vom Mitarbeiter im Namen des Unternehmens erstellten, erhaltenen, bearbeiteten oder weiterentwickelten Arbeitsergebnisse und Dokumente werden vollständig, aktuell, durchsuchbar und übersichtlich in dem vom Unternehmen festgelegten zentralen digitalen Archiv, dem Projektmanagementsystem, dem CRM und der Ordnerstruktur aufbewahrt. Die Speicherung ausschließlich auf einem privaten Computer, in einer privaten Cloud, in einem privaten Messaging-Konto oder in einem Medium, auf das das Unternehmen keinen Zugriff hat, ist untersagt. Für jedes Projekt werden Quelldateien, offene Dateien, endgültige Ergebnisse, Briefings, Revisionshistorie, Kundenfreigaben, Korrespondenz, Links, verwendete Bild- und Inhaltsquellen sowie erforderliche technische Notizen archiviert. Die Einhaltung der Regeln zur Dateibenennung und Versionsverwaltung ist Bestandteil der Stellenbeschreibung. Der Mitarbeiter legt dem Unternehmen am Ende jedes Monats oder zu dem vom Unternehmen festgelegten Berichtszeitpunkt den monatlichen Arbeitsabgabe- und Archivierungsbericht vor, der die in diesem Monat ausgeführten Arbeiten, abgeschlossene und laufende Aufgaben, ausstehende Freigaben, Liefertermine sowie die entsprechenden Dateilinks enthält. Der Vorgesetzte prüft diesen Bericht und kann die Behebung etwaiger Mängel verlangen. Die unvollständige oder unregelmäßige Erfüllung der Verpflichtungen zur Archivierung, Ablage, Berichterstattung oder Übergabe wird je nach Art der Tätigkeit als Leistungsmangel und Pflichtverletzung gewertet und kann anhand objektiver Aufzeichnungen in das Leistungs-/Disziplinarverfahren einfließen.
10. Leistung, Produktivität und messbare Ziele
Die Aufgaben, Kapazitäten, Lieferfristen, Qualitätsstandards und KPIs der jeweiligen Position sind in Anhang 3 festgelegt. Die Leistungsbeurteilung basiert auf objektiven, messbaren und vergleichbaren Kriterien. Bei Leistungsmängeln wird dem Mitarbeiter je nach Art des Vorfalls eine schriftliche Mitteilung zugestellt; seine Stellungnahme/Verteidigung wird eingeholt, und falls erforderlich, wird ein Leistungsverbesserungsplan (PIP) mit einer angemessenen Verbesserungsfrist umgesetzt. Eine einzelne oder zwei Verwarnungen führen nicht automatisch zur Kündigung; eine Kündigung erfolgt nur, wenn die nach geltendem Recht geltenden Voraussetzungen für einen triftigen/berechtigten Grund und die entsprechenden Verfahrensvorschriften erfüllt sind. Die wissentliche Verringerung der Produktionsleistung durch den Mitarbeiter, die fortwährende Verspätung bei Lieferungen, die Behinderung der Arbeit oder Verstöße gegen Anweisungen können ebenfalls Gegenstand einer Disziplinar- und Kündigungsprüfung sein. Die fortgesetzte oder wiederholte Nichterfüllung der in der Stellenbeschreibung oder in Anhang 3 festgelegten angemessenen Produktionskapazität, Lieferfristen, Qualitätsstandards sowie der Verpflichtungen zur Ablage, Archivierung, Berichterstattung und Übergabe gilt als Leistungsmangel. Das Unternehmen kann auf der Grundlage messbarer Aufzeichnungen eine schriftliche Verwarnung aussprechen, einen Leistungsverbesserungsplan aufstellen, Schulungsmaßnahmen anordnen oder eine angemessene Nachbesserungsfrist einräumen. Bei anhaltender Unzulänglichkeit können die gesetzlichen Rechte, einschließlich der Kündigung, im Rahmen des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und der geltenden Verfahren ausgeübt werden.
11. Verpflichtung zur beruflichen Weiterentwicklung und zum Stolzhalten des Wissensstands
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die technischen, kreativen, digitalen und branchenbezogenen Entwicklungen in seinem Aufgabenbereich in angemessenem Umfang zu verfolgen, seine Kompetenz im Umgang mit den von ihm verwendeten Werkzeugen und Methoden aufrechtzuerhalten und an unternehmensinternen Schulungen teilzunehmen. Der Arbeitgeber kann seinerseits in angemessenem Umfang Schulungen, Mentoring, Ressourcen, Software oder Unterstützung bei externen Fortbildungen bereitstellen. Durch die Fortbildung entstehen dem Arbeitnehmer keine unbestimmten oder unbegrenzten Verbindlichkeiten.
12. Vom Unternehmen finanzierte spezielle Schulungen
Falls das Unternehmen über die allgemeine berufliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters hinaus ein kostenintensives und zertifiziertes spezielles Zertifizierungs- bzw. Schulungsprogramm finanziert, kann zusätzlich ein Zusatzprotokoll über Schulungskosten und Bindungsfrist unterzeichnet werden. In einem solchen Protokoll werden ausschließlich die nachweisbaren tatsächlichen Ausbildungskosten, der dem Arbeitnehmer entstandene Nutzen, die Art der Ausbildung und eine angemessene Bindungsfrist berücksichtigt. Besteht eine Rückzahlungspflicht, so erfolgt diese auf Pro-rata-Basis und im Einklang mit den zwingenden Vorschriften des türkischen Rechts. Im Falle eines Verschuldens des Arbeitgebers oder einer ungerechtfertigten Kündigung entsteht dem Arbeitnehmer keine Strafzahlung für die Ausbildungskosten.
13. Loyalität, Interessenkonflikt und Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu wahren und sich loyal zu verhalten. Es ist untersagt, mit dem Unternehmen in Wettbewerb zu treten oder den Kunden bzw. Lieferanten des Unternehmens außerhalb des Unternehmens gegen Entgelt Dienstleistungen zu erbringen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, externe Tätigkeiten, Partnerschaften, Provisionsvereinbarungen, Lieferantenbeziehungen oder Kundenbeziehungen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, im Voraus schriftlich offenzulegen. Ohne schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers dürfen keine Unternehmensangelegenheiten, Kundengeschäfte oder Leads an Dritte weitergegeben werden.
13/A. Verbot von Nebentätigkeiten, freier Berufstätigkeit und Wettbewerb
Solange das Arbeitsverhältnis besteht, darf der Mitarbeiter keine bezahlten oder unentgeltlichen Aufträge, Projekte, Beratungsleistungen, Freelance-Tätigkeit, Partnerschaft oder Provisionsverhältnis annehmen oder ausführen, die dem Tätigkeitsbereich von BOZBAY AJANS entsprechen oder diesem ähnlich sind und sich an bestehende oder potenzielle Kunden, Leads, Lieferanten, Franchisenehmer oder Wettbewerber des Unternehmens richten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter darf Unternehmensressourcen, Arbeitszeit, Ausrüstung, Software, Kundendaten, Know-how, das Preissystem, die Produktionskapazität, Teammitglieder oder innerhalb des Unternehmens entwickelte Methoden nicht für eine externe private Tätigkeit nutzen. Auch andere externe Tätigkeiten, die mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt geraten könnten, sind vorab schriftlich anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Zweck dieser Bestimmung besteht nicht darin, das Privatleben des Arbeitnehmers einzuschränken, sondern seine Treuepflicht, seine Arbeitsleistung, die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, die Kundenbeziehungen und die Geschäftsmöglichkeiten zu schützen. Gesetzlich vorgeschriebene Rechte bleiben vorbehalten.
14. Eigentumsrechte des Unternehmens an Kunden, Leads und Geschäftsmöglichkeiten
Alle Kundendaten, Leads, Kommunikationsverläufe, Angebotsunterlagen, Preisangaben, CRM-Daten und Geschäftsmöglichkeiten, auf die der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff hat, die er verwaltet, für die er Angebote erstellt oder die er mithilfe von Unternehmensressourcen entwickelt, sind Teil des geschäftlichen Vermögens des Unternehmens. Der Mitarbeiter darf diese nicht für sein persönliches Portfolio, seine persönliche Kundenliste oder für einen anderen Arbeitgeber bzw. eine andere Agentur nutzen; er darf sie nicht verbergen, kopieren oder weiterleiten.
15. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse
Kundendaten, Preise, Margen, Angebote, Strategien, Verträge, Mitarbeiterdaten, Passwörter, Geschäftspläne, Finanzdaten, Quelldateien, Designprozesse, Prompts, Automatisierungen, Know-how, Vertriebsmethoden, Lieferantenbedingungen sowie alle anderen nicht öffentlich bekannt gegebenen Informationen sind vertraulich. Der Mitarbeiter darf diese Informationen nicht für andere Zwecke als die Erfüllung seiner Aufgaben verwenden, sie nicht an Dritte weitergeben und sie nicht ohne Genehmigung auf sein eigenes Gerät oder in sein eigenes Konto übertragen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort, soweit dies zum Schutz der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.
16. Informationssicherheit, Passwörter und Unternehmenssysteme
Firmen-E-Mail-Adressen, Cloud-Konten, CRM-Systeme, Projektmanagementsysteme, KI-Konten, Social-Media-Verwaltungsportale, Speicherbereiche und Geräte dürfen ausschließlich für genehmigte Zwecke genutzt werden. Das Weitergeben von Passwörtern, die unbefugte Nutzung von USB-Sticks oder externen Festplatten, das Übertragen von Unternehmensdateien in private E-Mail-Konten oder private Cloud-Dienste, unbefugte Bildschirmaufzeichnungen oder Datenexporte sowie die Gewährung von Zugriffsrechten an unbefugte Personen sind untersagt. Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit sind unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.
17. Geistiges Eigentum und Werke
Alle Entwürfe, Logos, Grafiken, Texte, Kataloge, Präsentationen, Fotos, Videos, Animationen, 3D-Modelle, Renderings, technische Zeichnungen, Code, Web-Oberflächen, Software, Datenstrukturen, Strategien, Recherchen, Vorlagen, Prompts, Prozesse, Dokumentationen und ähnliche Ergebnisse sind Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Im Rahmen von Artikel 18 des Gesetzes Nr. 5846 und anderer anwendbarer Bestimmungen liegt die Befugnis zur Ausübung der Vermögensrechte an den im Rahmen der Tätigkeit erstellten Werken beim Arbeitgeber, sofern keine anderslautende schriftliche Sondervereinbarung vorliegt. Bei Bedarf wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Übertragung bestimmter Vermögensrechte oder die Nutzungsbefugnis unterzeichnet. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sowie zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt; der Arbeitnehmer leistet jedoch im gesetzlich zulässigen Umfang die erforderliche Mitwirkung, damit das Unternehmen die Werke an den Kunden übergeben, vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten, digital nutzen und kommerziell verwerten kann.
18. Verbot von Portfolios, sozialen Medien und persönlichen Beiträgen
Der Mitarbeiter darf die für das Unternehmen oder einen Kunden erstellten Arbeiten nicht ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens auf Behance, Instagram, LinkedIn, einer persönlichen Website, in einem PDF-Portfolio, in Bewerbungsunterlagen oder auf einem anderen Medium so präsentieren, als handele es sich um seine eigenen Arbeiten oder um Aufträge für private Kunden. Wenn das Unternehmen seine Zustimmung erteilt, werden die Bedingungen für die Veröffentlichung, die Wahrung der Kundendaten, das Veröffentlichungsdatum, die Art der Nennung/Quellenangabe sowie die zulässigen Bildmaterialien gesondert festgelegt. Vertrauliche oder unveröffentlichte Arbeiten dürfen unter keinen Umständen geteilt werden.
19. Personenbezogene Daten und Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes (KVKK)
Der Mitarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten und anderen Personen ausschließlich im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse. Das Kopieren, die unbefugte Weitergabe, die Offenlegung oder die zweckfremde Nutzung sind untersagt. Der Arbeitgeber verarbeitet die Daten der Mitarbeiter gemäß den entsprechenden Datenschutzerklärungen und im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Datenschutz- und Informationssicherheitsrichtlinien des Unternehmens einzuhalten.
20. Unternehmensausstattung, Unterlagen und Eigentum
Computer, Kameras, Datenträger, Telefone, Lizenzen, Karten, Schlüssel, Ausrüstung, Muster, gedruckte Dokumente und sonstige Unternehmensvermögenswerte dürfen ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Der Mitarbeiter hat diese sorgfältig zu verwahren und auf Verlangen bzw. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen vollständig zurückzugeben. Abgesehen von normaler Nutzung und angemessener Abnutzung bleiben die gesetzlichen Rechte der Parteien in Bezug auf Schäden, die nach ordnungsgemäßer Feststellung durch das Verschulden des Mitarbeiters entstanden sind, vorbehalten; ein einseitiger und unbegrenzter Abzug vom Gehalt ist nicht zulässig.
21. Aktenordnung und vorgeschriebenes Unternehmensarchiv
Alle Arbeitsdateien werden in ihrer aktuellen Version in dem vom Unternehmen festgelegten Ordner, auf dem Server, im Projektmanagement- oder DMS-System gespeichert. Arbeiten, die ausschließlich auf einem privaten Gerät oder in einem privaten Konto gespeichert sind, gelten nicht als abgeliefert. Es gehört zu den grundlegenden Pflichten des Mitarbeiters, die Quelldateien, den Projektverlauf, die Kundennotizen und die erforderlichen Passwörter im Unternehmenssystem auf dem neuesten Stand zu halten.
22. Kommunikation mit dem Kunden und Befugnisgrenzen
Ein Mitarbeiter darf keine Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen, Liefergarantien, Vertragsänderungen, rechtlichen Verpflichtungen oder Zusagen für kostenlose Zusatzleistungen im Namen des Unternehmens machen, sofern ihm hierfür keine schriftliche Befugnis erteilt wurde. Kundenanfragen, Genehmigungen und Änderungen des Leistungsumfangs werden über die vom Unternehmen festgelegten Kanäle erfasst.
23. Disziplinarverfahren
Bei der Beurteilung von Disziplinarverfahren werden die Schwere des Verstoßes, die Frage der Wiederholung, das Verschulden des Arbeitnehmers, der entstandene Schaden, frühere Einträge sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. In geeigneten Fällen können mündliche Gespräche, schriftliche Verwarnungen, das Recht auf Stellungnahme, Verbesserungspläne oder andere rechtmäßige Maßnahmen angewendet werden. Das in diesem Vertrag festgelegte Disziplinarsystem hebt die Bestimmungen zur gerechtfertigten Kündigung gemäß den §§ 24–26 des Gesetzes Nr. 4857 sowie andere zwingende Kündigungsvorschriften nicht auf.
24. Kündigung des Arbeitsvertrags
Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgt gemäß den geltenden Kündigungsfristen, den Ansprüchen aus der Betriebszugehörigkeit, dem triftigen/berechtigten Kündigungsgrund, dem Recht auf Stellungnahme sowie den Vorschriften zur schriftlichen Mitteilung. Bei einer Kündigung aus Leistungs- oder Verhaltensgründen wird, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die Stellungnahme des Arbeitnehmers eingeholt, und der Kündigungsgrund wird klar, eindeutig und schriftlich dargelegt. Objektive Leistungsaufzeichnungen, Aufgabenübergaben, Fristen, Kundenbeschwerden und KPI-Daten werden als beweiskräftige Unternehmensunterlagen aufbewahrt. Bei der Weitergabe vertraulicher Informationen, Vertrauensmissbrauch, Diebstahl, Fälschung von Unterlagen, der Weiterleitung von Unternehmenskunden auf eigene Rechnung, schwerwiegenden Verstößen gegen die Datensicherheit oder anderen Handlungen, die gesetzlich als berechtigter Kündigungsgrund gelten, bleiben dem Arbeitgeber das Recht auf fristlose Kündigung und Schadensersatz vorbehalten.
25. Übertragung und Sperrung von Zugriffsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus welchem Grund auch immer händigt der Mitarbeiter spätestens am letzten Arbeitstag alle Geräte, Karten, Schlüssel, Akten, Quelldateien, Passwörter, Projektlisten, Kundeninformationen und Unternehmensdaten aus. Unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löscht der Mitarbeiter alle auf persönlichen Geräten oder Konten verbleibenden Unternehmensdaten und bestätigt dies auf Verlangen schriftlich. Das Unternehmen kann die Zugriffsrechte des Mitarbeiters mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich sperren oder einschränken.
26. Keine aktive Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sich der Mitarbeiter, nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen [6/12] Monate lang keine gezielten Versuche zu unternehmen, aktive Kunden des Unternehmens, mit denen er während seiner Beschäftigungszeit direkt zusammengearbeitet hat oder zu deren vertraulichen Informationen er Zugang hatte, vom Unternehmen abzuwerben; ebenso verpflichtet er sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine kollektive oder geplante Abwerbung wichtiger Mitarbeiter des Unternehmens abzielen. Diese Bestimmung stellt kein Wettbewerbsverbot dar, das den Arbeitnehmer generell an der Ausübung seines Berufs hindert. Sollte ein weitergehendes Wettbewerbsverbot erforderlich sein, wird gemäß den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Schuldrechts ein separater Vertrag geschlossen, der hinsichtlich Dauer, Ort und Art der Tätigkeit begrenzt ist.
27. Schaden, Schadensersatz und rechtliche Haftung
Für direkte Schäden, die dem Unternehmen durch vorsätzliches oder fahrlässiges, vertrags- oder rechtswidriges Verhalten des Arbeitnehmers entstehen, kann gemäß dem türkischen Schuldrecht und den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Haftung entstehen. Bei der Beurteilung der Haftung werden die Art der Tätigkeit, das Risiko, die Ausbildung und Fachkenntnisse des Arbeitnehmers, die Schwere des Verschuldens sowie der konkrete Schaden berücksichtigt. Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit, die Datensicherheit oder das geistige Eigentum behält sich das Unternehmen das Recht auf einstweilige Verfügungen, die Sperrung des Zugriffs, die Beweissicherung sowie auf Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden und andere Rechtsmittel vor.
28. Grenzen hinsichtlich Vertragsstrafe und Lohnabzug
Da bei Arbeitsverträgen das Risiko besteht, dass einseitige und unverhältnismäßige Vertragsstrafen als unwirksam angesehen werden können, sieht dieser Vertrag keine automatische Einbehaltung von Vertragsstrafen vom Entgelt des Arbeitnehmers vor. Sollte für eine konkrete, mit hohem Risiko behaftete Position eine Vertragsstrafe in Betracht gezogen werden, wird unter Beachtung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Verhältnismäßigkeit von einem Rechtsberater ein zusätzliches, auf die jeweilige Position zugeschnittenes Protokoll erstellt. Eine Lohnabzugsstrafe darf nur aus den gesetzlich zulässigen Gründen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen sowie nach erfolgter erforderlicher Benachrichtigung bzw. Mitteilung verhängt werden.
29. Unternehmensrichtlinien und ergänzende Dokumente
Der Mitarbeiter hält sich an die ihm mitgeteilten aktuellen Fassungen der Richtlinien zu Informationssicherheit, Datenschutz (KVKK), sozialen Medien, Telearbeit, Gerätenutzung, Spesen/Reisen, Urlaub, Aktenführung, Qualität und Kundenkommunikation. Bei Regelungen, die eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen darstellen, finden die gesetzlichen Verfahren Anwendung.
30. Zustellungs- und schriftliche Benachrichtigungswege
Die oben angegebenen Adressen der Parteien gelten als Zustellungsadressen. Sofern keine Änderung schriftlich mitgeteilt wird, gilt die aktuelle Adresse. Für interne betriebliche Mitteilungen können die Unternehmens-E-Mail, das HR-System und die Zustellung gegen Unterschrift genutzt werden. Kündigungen und Mahnungen, die gesetzlich einer besonderen Form unterliegen, erfolgen gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften.
31. Beilegung von Streitigkeiten
Auf diesen Vertrag findet türkisches Recht Anwendung. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gelten die geltenden arbeitsgerichtlichen Vorschriften hinsichtlich der Mediationspflicht als Klagevoraussetzung sowie hinsichtlich der Zuständigkeit.
32. Gültigkeit, Änderungen und Vollständigkeit
Dieser Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft. Die schriftlichen Anhänge sind integraler Bestandteil des Vertrags. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedürfen Änderungen der Schriftform. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er den Vertrag gelesen und verstanden hat, eine Ausfertigung erhalten hat und die Möglichkeit hatte, Fragen zu stellen. ANHÄNGE
Anhang 1: Übersicht über Arbeitszeiten, Vergütung und Zusatzleistungen
Anhang 2: Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeitsgrenzen
Anhang 3: KPIs / Leistungs- und Lieferstandards
Anhang 4: Richtlinie zu vertraulichen Informationen und Informationssicherheit
Anhang 5: Protokoll über geistiges Eigentum und die Nutzung des Portfolios
Anhang 6: Formular zur Erfassung von Unternehmensausrüstung
Anhang 7: Formular für den Antrag auf Jahresurlaub und die Übergabe
Anhang 8: Genehmigungsformular für Überstunden
Anhang 9: Protokoll über Ausbildungskosten und Bindung (falls erforderlich)
Anhang 10: Erklärung zur Übergabe bei Ausscheiden aus dem Dienst und zur Datenlöschung
Anhang 1 – Arbeitszeiten, Vergütung und Zusatzleistungen
Position [●] Monatliches Bruttogehalt [●] TL Zahltag Am [●.] Tag jedes Monats Wöchentliche Arbeitszeit [●] Stunden Arbeitstage [●] Tägliche Arbeitszeiten [●] – [●] Pause [●] Verpflegung / Fahrtkosten / Sonstiges [●] Probezeit [falls zutreffend, innerhalb der gesetzlichen Grenzen ●]
Anhang 3 – KPI / Leistungsrahmen
KPI 1 Einhaltung der Liefertermine: [●] KPI 2 Qualität / Überarbeitungsquote: [●] KPI 3 Monatliche/wöchentliche Produktionskapazität: [●] KPI 4 Kunden-/Projektnachverfolgung: [●] KPI 5 Disziplin bei der Dokumentenführung und Berichterstattung: [●] Bewertungszeitraum: monatlich / vierteljährlich [●]
Anhang 7 – Antrag auf Jahresurlaub und Dienstübergabe
Beantragter Urlaub ____ / ____ / ____ – ____ / ____ / ____ Antragsdatum ____ / ____ / ____ Übernommene Projekte [●] Verantwortlicher Stellvertreter [●] Ausstehende Lieferungen / Risiken [●] Unterschrift des Mitarbeiters [●] Genehmigung durch den Vorgesetzten [●]
Anhang 10 – Erklärung zur Übergabe bei Ausscheiden aus dem Dienst
Der Mitarbeiter bestätigt, dass er die Geräte, Karten, Schlüssel, Quelldateien, Passwörter und Zugangsdaten des Unternehmens sowie die Kunden- und Projektdaten vollständig übergeben hat; dass er keine Unternehmensdaten auf seinen persönlichen Konten oder Geräten zurückgelassen hat oder dass diese auf Anweisung des Unternehmens gelöscht wurden; und dass seine Geheimhaltungspflicht weiterhin besteht.
ARBEITGEBER / BOZBAY AGENTUR MITARBEITER Name / Titel:
Name:
Unterschrift / Stempel:
Unterschrift:
Datum: ____ / ____ / ______ Datum: ____ / ____ / ______